EU-Kommission: Booking darf eTraveli nicht übernehmen

EU-Kommission: Geplante Übernahme von eTraveli durch Booking untersagt

Mit Beschluss vom 25. September 2023 untersagte die Europäische Kommission (EU-Kommission) die geplante Übernahme der Flugo Group Holdings AB (eTraveli) durch Booking Holding (Booking) für EUR 1.63 Mrd. Die Entscheidung folgt einer eingehenden Untersuchung basierend auf der Europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO), welche die EU-Kommission bereits im November 2022 eingeleitet hatte. In den USA und UK wurde das Zusammenschlussvorhaben demgegenüber ohne Auflagen oder Bedingungen freigegeben.

Booking und eTraveli sind beide führend im Bereich Online-Reisebürodienste. Booking vermittelt dabei hauptsächlich Hotelunterkünfte, während eTraveli vor allem in der Online-Flugvermittlung tätig ist. Booking erbringt zudem – hauptsächlich über die Preisvergleichsplattform KAYAK – Metasuchdienste für Unterkünfte, Mietwagen und Flüge.

Die EU-Kommission stellte fest, dass Booking mit einem Marktanteil von über 60% auf dem Markt für Online-Hotelvermittlung im EWR über eine marktbeherrschende Stellung verfüge. Die Übernahme von eTraveli hätte es Booking demgemäss ermöglicht, ihre marktbeherrschende Stellung im Markt für Hotelportale weiter zu stärken. Unter anderem hätte Booking hierdurch den für ihr Kerngeschäft zentralen Kundenakquisitionskanal der Online-Flugvermittlung ausbauen und auch in diesem Bereich zur wichtigsten Akteurin in Europa werden können. Die Übernahme hätte es Booking in der Folge ermöglicht, ihr digitales Ökosystem für die Online-Vermittlung von Reisedienstleistungen zu erweitern. Damit und aufgrund der Trägheit der Kundinnen und Kunden und von Netzwerkeffekten wäre die marktbeherrschende Stellung von Booking auf dem Markt für Hotelportale weniger bestreitbar geworden, mit prognostisch höheren Kosten für Hotels und Verbraucher.

Als Abhilfemassnahme bot Booking an, einen Auswahlbildschirm auf der Check-out-Seite der Flugvermittlung mit Angeboten konkurrierender Hotelportale aufzuschalten. Diese Massnahme konnte die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission aber nicht ausräumen.

Der Entscheid der EU-Kommission ist bemerkenswert, da er als zentrale Schadenstheorie die Schaffung bzw. Stärkung eines digitalen Ökosystems behandelt. Er könnte darauf hinweisen, dass die EU-Kommission bei Transaktionen im digitalen Sektor künftig eine härtere Gangart einschlagen wird. Gegen den Entscheid einwenden liesse sich, dass gerade kleinere, unabhängige Hotels ohne Buchungsplattformen als Multiplikatoren regelmässig nicht in der Lage sind, genügend Reichweite und (potenzielle) Gäste zu erreichen. Aus Kundensicht erscheint es ferner nicht abwegig, Anbieterinnen zu bevorzugen, welche die ganze Spanne an touristischen Dienstleistungen auf einem Portal integriert zur Verfügung stellen («One stop shop«). Booking hat bereits bekannt gegeben, dass sie gegen den Entscheid der EU-Kommission vorgehen wird. Es ist daher nun an den Gerichten, die Untersagung zu beurteilen.

Die Medienmitteilung der EU-Kommission kann unter dem Link hier abgerufen werden.

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