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CORE Attorneys ist eine Schweizer Boutique-Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Wettbewerbs- und Kartellrecht, Regulierung und Vertriebsrecht.
14. Dezember 2022 – Die Schweizer Wettbewerbskommission hat heute die revidierte Vertikalbekanntmachung sowie deren dazugehörige Erläuterungen publiziert. Die neuen Regeln werden auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Unternehmen haben dabei ein Jahr Zeit, ihren Vertrieb an die neuen Regeln anzupassen. Mit den revidierten Bestimmungen sollen primär die entsprechenden Änderungen der Regulierung in Bezug auf vertikale Abreden in der Europäischen Union, die per 1. Juni 2022 in Kraft traten, nachgeführt werden. Darüber hinaus sehen die revidierte Vertikalbekanntmachung und deren Erläuterungen weitere, für die Praxis äusserst bedeutsame Verschärfungen der europäischen Regeln vor.
Gemäss Art. 6 KG kann die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) in allgemeinen Bekanntmachungen die Voraussetzungen umschreiben, unter denen einzelne Arten von Wettbewerbsabreden aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz i.S.v. Art. 5 Abs. 2 KG in der Regel als gerechtfertigt gelten. Besteht ein Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit, kann sie in analoger Anwendung von Art. 6 KG zudem auch andere Grundsätze der Rechtsanwendung in allgemeinen Bekanntmachungen veröffentlichen.
In Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die WEKO ihre Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden vom 28. Juni 2010 (Vertikalbekanntmachung, VertBek) und die dazugehörigen Erläuterungen vom 12. Juni 2017 (VertBek-Erläuterungen) revidiert.
Anlass zur Revision gaben allem voran der Erlass der neuen Verordnung (EU) 2022/720 der Europäischen Kommission (Kommission) vom 10. Mai 2022 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen (Vertikal-GVO). Diese trat per 1. Juni 2022 in Kraft, einschliesslich der dazugehörigen Leitlinien für vertikale Beschränkungen (EU-Vertikalleitlinien).
Mit der revidierten Vertikalbekanntmachung und deren Erläuterungen hat die WEKO nun jene Änderungen aufgenommen, die sich aus dem Inkrafttreten der neuen Vertikal-GVO und EU-Vertikalleitlinien ergaben. Daneben sehen die neue Vertikalbekanntmachung und deren Erläuterungen verschiedene, äusserst praxisrelevante Änderungen vor, die sich vermeintlich aus der Fallpraxis der Schweizer Gerichte ergeben hätten. Dabei handelt es sich soweit ersichtlich durchwegs um Verschärfungen im Vergleich zu der in Europa geltenden Regulierung.
Über die wichtigsten Änderungen, die sich aus den neuen Regeln erbeben, werden wir in einer Reihe von einzelnen Kurzbeiträgen näher eingehen, die wir ebenfalls hier veröffentlichen werden.
CORE Attorneys ist eine Boutique-Anwaltskanzlei in der Schweiz, deren Schwerpunkt in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Regulierung und Vertriebsrecht liegt. Besuchen Sie unsere News & Insights und folgen Sie uns auf LinkedIn für regelmässige Updates zu allen unseren Schwerpunktgebieten.
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