Mit Beschluss vom 16. November 2022 setzte der Bundesrat den vom Parlament im Sommer 2022 verabschiedeten Art. 8a UWG auf den 1. Dezember 2022 in Kraft. Mit dieser UWG-Bestimmung werden neu sog. Paritätsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verboten. AGB sind dabei gemäss Botschaft unter Verweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung weit zu verstehen. So sollen darunter auch Individualvereinbarungen fallen, die vorformulierte nicht im Einzelnen ausgehandelte Klauseln enthalten.
Bis 2015 hatten Online-Plattformen wie z.B. Booking.com Partner-Hotels regelmässig dazu verpflichtet, auf praktisch allen Vertriebskanälen (insbesondere auch anderen Online-Plattformen) keine günstigeren Preise oder besseren Konditionen anzubieten als auf der Buchungsplattform (sog. Bestpreis- bzw. Meistbegünstigungsklauseln). Durch die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) wurde 2015 bereits über das Kartellgesetz geklärt, dass diese sog. weiten Paritätsklauseln unzulässige Wettbewerbsabreden darstellen können. Der neue Art. 8a UWG verbietet nun über das Lauterkeitsrecht künftig alle, auch sog. enge Paritätsklauseln. Preis- oder Konditionenunterbietungen «nur» auf den direkten Vertriebskanälen der Partner-Hotels dürfen somit ebenfalls nicht mehr verboten werden. Gemäss diesem Artikel handelt nämlich unlauter, «wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln, namentlich bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen, direkt oder indirekt einschränken».
Eine unzulässige Paritätsklausel ist nichtig und kann insbesondere zu Schadenersatzansprüchen führen. Strafrechtliche Sanktionen sieht Art. 8a UWG dagegen nicht vor. Betroffene Beherbergungsbetriebe, Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände können gegen allfällige Verstösse gestützt auf das UWG zivilrechtlich Klage erheben. Daneben kann auch der Bund klagen, wenn Kollektivinteressen (wirtschaftliche Interessen einer Mehrzahl von Personen) betroffen sind.
Die Pressemitteilung des Bundesrats finden Sie hier (in Deutsch, Französisch und Italienisch).
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