Willkommen bei CORE Attorneys.
Ihre Experten für Wettbewerbsrecht, Regulierungsfragen und Vertriebsrecht
Weltweit wird die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts immer strenger. CORE Attorneys unterstützen alle Unternehmen, von kleinen Start-ups bis hin zu global agierenden Gesellschaften, bei der Lösung ihrer wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen.
Die regulatorischen Anforderungen für Unternehmen werden immer anspruchsvoller. Ihr Team bei CORE Attorneys hilft Ihnen, erfolgreich durch die immer komplexer werdende Regulierungslandschaft zu navigieren und Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen.
Zu unseren weiteren Kernkompetenzen gehören der E-Commerce, Fragen der digitalen Wirtschaft, das allgemeine Vertragsrecht einschliesslich Handelsstreitigkeiten sowie die Compliance und interne Untersuchungen.
CORE Attorneys – Ihre Schweizer Boutique-Anwaltskanzlei für Wettbewerbsrecht, Regulierungsfragen und Vertriebsrecht.
Wir bei CORE Attorneys bieten Ihnen unabhängige und spezialisierte Beratung in allen unseren Schwerpunktgebieten. Als Boutique-Anwaltskanzlei und mit unserem Unternehmergeist sind wir stets bestrebt, Ihre Ziele auf die effizienteste und effektivste Art und Weise zu erreichen. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen und agilen Sparringpartner an der Seite, der Ihre rechtlichen Herausforderungen löst.
Wir sind bestrebt, klare, direkte und geschäftsorientierte Lösungen anzubieten, die den höchsten professionellen Standards entsprechen. Wir gehen Ihren wettbewerbsrechtlichen und regulatorischen Fragen auf den Grund. Kontaktieren Sie uns für eine kompromisslose und dennoch lösungsorientierte Beratung.

Reform der Wettbewerbsbehörden – Eine kritische Würdigung der bundesrätlichen Vorlage
Im Rahmen von sieben Beiträgen haben CORE Attorneys auf ihrem LinkedIn-Kanal die einzelnen Elemente der bundesrätlichen Vorlage zur Reform der

WEKO eröffnet Untersuchung zu Keyword-Abreden in der Suchmaschinenwerbung
Gemäss Medienmitteilung vom 30. April 2026 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) zwei neue Untersuchungen im Bereich der digitalen Werbung eröffnet. Im

Greenwashing und Klimakommunikation: Neue Vollzugshilfe des BAFU zur Anwendung von Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG
Begriffe wie «klimaneutral», «klimapositiv» oder «umweltfreundlich» sind in der Unternehmenskommunikation verbreitet. Mit einer neuen Vollzugshilfe hat das Bundesamt für Umwelt