EU Kommission Verabschiedung der überarbeiteten Regeln für die horizontale Zusammenarbeit

Europäische Kommission – Verabschiedung der überarbeiteten horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen und horizontalen Leitlinien

Am 1. Juni 2023 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnungen für Forschung und Entwicklung (F&E) und Spezialisierungsvereinbarungen sowie die überarbeiteten Horizontalleitlinien angenommen. Diese Regeln sollen Unternehmen Rechtssicherheit bieten, wenn sie mit Wettbewerbern zusammenarbeiten.

Gemäss etablierter Ökonomik schränken horizontale Kooperationen den Wettbewerb oftmals nicht ein, obwohl im Rahmen dieser Zusammenarbeit gewisse Wettbewerbsparameter (in einigen Fällen sogar Preise und Mengen) zwischen Konkurrenten koordiniert werden. Im Gegenteil führen sie regelmässig zu signifikanten Effizienzgewinnen, die von einem einzelnen Unternehmen nicht erzielt werden könnten. Zu derartigen horizontalen Kooperationen gehören bspw. Arbeitsgemeinschaften, F&E-Kooperationen, Standardisierung, Informationsaustausch wie Benchmarks, Einkaufskooperationen und Nachhaltigkeitsleitlinien.

Zu den wichtigsten Änderungen der überarbeiteten Regeln gehören eine grössere Flexibilität bei Spezialisierungs- und Normenvereinbarungen, eine stärkere Betonung des Innovationswettbewerbs im Rahmen von F&E-Kooperationen, neue Abschnitte in den Leitlinien zu Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Mobilfunkinfrastrukturen und zu Bietergemeinschaften, wichtige Klarstellungen zu Informationsaustausch- und Einkaufsvereinbarungen (namentlich in Bezug auf on-top-Einkaufskooperationen und gemeinsame Verhandlungstaktiken) sowie ein neues Kapitel in den Leitlinien zu Nachhaltigkeitsvereinbarungen. Die neuen Gruppenfreistellungen werden am 1. Juli 2023 in Kraft treten, die horizontalen Leitlinien nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU).

In der Schweiz gibt es kein vergleichbares Regelwerk. Zusammen mit dem formalistischen Ansatz, den die Schweizer Gerichte und Wettbewerbsbehörden nach dem Gaba-Urteil des Bundesgerichts verfolgen, schafft dies bekanntermassen eine grosse Rechtsunsicherheit für in der Schweiz tätige Unternehmen (Overcompliance und Swissfinish). Im Dienste der Rechtssicherheit und des Wettbewerbsschutzes wäre es zu begrüssen, wenn sich die Schweizer Wettbewerbsbehörden und Gerichte bei der Anwendung des Schweizer Wettbewerbsrechts effektiv an den EU-Vorschriften orientieren würden, wenn es um horizontale Zusammenarbeit geht. Auch eine entsprechende Klarstellung wie bezüglich der vertikalen Vereinbarungen wäre wichtig.

Weitere Informationen über die horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen und horizontalen Leitlinien sowie die einschlägigen Rechtstexte finden Sie hier.

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