EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Deutsche Börse und Nasdaq wegen möglicher Absprachen im Derivatehandel ein

Gemäss Medienmitteilung vom 6. November 2025 hat die Europäische Kommission eine
Untersuchung zu möglichen wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen der Deutschen
Börse und der Nasdaq eröffnet. Gegenstand ist eine mögliche Abstimmung im
Zusammenhang mit der Notierung, dem Handel und dem Clearing von Finanzderivaten im
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Hintergrund

Die Deutsche Börse betreibt wesentliche Teile der europäischen Finanzmarktinfrastruktur.
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Notierung und den Handel von Wertpapieren und Derivaten,
das Clearing und die Abwicklung von Transaktionen sowie die Bereitstellung von Marktdaten
und Handelssystemen. Innerhalb der Gruppe ist die Eurex die führende Plattform für den
Handel und das Clearing von Derivaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Die Nasdaq ist weltweit als Anbieterin von Börsen- und Technologiedienstleistungen tätig.
Neben Börsen in den USA betreibt sie auch Handelsplätze in Europa und bietet Notierungs-,
Handels- und Clearingdienste für ein breites Spektrum von Finanzprodukten an.

Beide Unternehmen spielen somit eine zentrale Rolle im globalen Derivatehandel und sind
wichtige Wettbewerber im europäischen Markt für Finanzmarktinfrastruktur.

Erwägung der EU-Kommission

Bereits im September 2024 führte die EU-Kommission Hausdurchsuchungen bei beiden
Unternehmen durch. Sie stehen im Verdacht, ihr Verhalten im EWR in Verletzung von Artikel
101 AEUV und Artikel 53 EWR-Abkommen untereinander abgestimmt zu haben, um in
bestimmten Segmenten des Derivatehandels nicht miteinander zu konkurrieren (Aufteilung
der Nachfrage, Abstimmung von Preisen und Austausch sensibler Geschäftsinformationen).

Einordnung

Für Finanzinstitute und Marktteilnehmer unterstreicht das Verfahren die Sensibilität
kartellrechtlicher Risiken bei Kooperationen und beim Informationsaustausch unter
Wettbewerbern auch im Finanzbereich. Unternehmen tun gut daran, ihre Compliance-
Strukturen regelmässig prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.

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