Mit Urteil vom 24. September 2025 (2C_683/2023) hat das Bundesgericht (BGer) die Sanktionierung von Sunrise/UPC wegen der Verweigerung des Zugangs zu Eishockeyübertragungen im Pay-TV bestätigt. Rechteinhaberinnen von exklusiven Inhalten tun gut daran, ihre eigene Offert- und Lizenzierungspraxis vor diesem Hintergrund zu überprüfen.
Hintergrund
Die UPC Schweiz (seit 2021 Teil von Sunrise) sicherte sich ab der Saison 2017/18 exklusive Übertragungsrechte der höchsten Schweizer Eishockeyligen, die sie über ihren Sportsender «MySports» ausstrahlte.
2017 reichte die Swisscom Anzeige bei der WEKO ein, weil die UPC Schweiz sich geweigert habe, ihr eine Distributionsofferte für die Schweizer Eishockeyübertragungen auszustellen. Die WEKO stellte einen Missbrauch einer marktbeherrschende Stellung fest und verhängte 2020 eine Sanktion von über CHF 29 Mio., weitgehend bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht. Sunrise/UPC erhob Beschwerde beim Bundesgericht.
Das Urteil des BGer
Das Bundesgericht erachtet die verzögerte Zugangsgewährung zu den exklusiven Eishockey-Übertragungsrechten durch die UPC Schweiz als unzulässige Verweigerung von Geschäftsbeziehungen i.S.v. Art. 7 Abs. 2 lit. a des Kartellgesetzes. Aus seiner Sicht war im Untersuchungszeitraum ein Grundangebot an Schweiz Eishockeyübertragungen objektiv notwendig, um auf dem TV-Plattformmarkt wirksam konkurrieren zu können. Rechtfertigungsgründe (sog. «Legitimate Business Reasons«) wie insbesondere den geltend gemachten Investitionsschutz sieht es keine. Im Ergebnis weist es die Beschwerde vollumfänglich ab.
Einordnung
Das BGer bestätigt mit diesem Urteil seine Praxis auf Ebene der Rechteverwertung gemäss dem Präzedenzfall «Sport im Pay-TV«. Es unterstreicht damit die Bedeutung von exklusiven Inhalten (neudeutsch «Content«) für TV-Angebote.
Die Rechtsprechung des BGer betrifft potenziell sämtliche Inhaberinnen von exklusiven Übertragungsrechten, soweit diese aus Sicht der Endkonsumentinnen und -konsumenten für die Wahl der TV-Plattform ein ausschlaggebendes Auswahlkriterium bilden könnten. Die Urteile «Sport im Pay-TV» und «Eishockey im Pay-TV» betreffen zwar Sportinhalte, doch kann sich diese Praxis unseres Erachtens auch auf andere Inhalte beziehen (z.B. Live-Shows, Serien, Filme etc.).
Bei Anfragen sind entsprechende Rechteinhaberinnen gehalten, ihren exklusiven Inhalt diskriminierungsfrei und ohne Verzögerungen zugänglich zu machen (z.B. über Sublizenzen). Eine vorgängige bzw. rechtzeitige Prüfung wird daher empfohlen.
Das Urteil ist hier abrufbar.
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