Bundesrat - Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes

Bundesrat veröffentlicht Botschaft zur Teilrevision des Schweizer KG

Am 24. Mai 2023 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG). Kernelement ist der Wechsel vom qualifizierten Marktbeherrschungstest zum auch in der Europäischen Union geltenden Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) in der Fusionskontrolle. Ausserdem sollen das Kartellzivilrecht gestärkt und das Widerspruchsverfahren verbessert werden. Schliesslich setzt die Revision drei parlamentarische Motionen um.

Trotz schwieriger Ausgangslage und verschiedenster Interessen präsentiert der Bundesrat damit ein ausgewogenes Revisionspaket. Gerade der Wechsel zum SIEC-Test erscheint überfällig. Mit ihm lassen sich mögliche Effekte eines Zusammenschlussvorhabens ökonomisch präziser fassen. Gegenüber dem heutigen Test wird dabei die Eingriffsschwelle herabgesetzt. Vertiefte Prüfungen und namentlich Auflagen oder Bedingungen werden damit wahrscheinlicher. Gleichzeitig können Effizienzsteigerungen infolge eines Zusammenschlusses besser berücksichtigt werden. Nicht zur Diskussion stand eine Anpassung der Meldeschwellen.

Auch die Stärkung des Kartellzivilrechts geht in die richtige Richtung. Sie soll vor allem durch eine Ausdehnung der Aktivlegitimation (Klageberechtigung) auf Konsumentinnen und Konsumenten sowie die öffentliche Hand, die Einführung einer Verjährungshemmung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen und die Möglichkeit der Berücksichtigung von freiwillig geleisteten Schadenersatzzahlungen bei der Bussenfestlegung herbeigeführt werden.

Gleiches gilt grundsätzlich für die angestrebte Verbesserung des Widerspruchsverfahrens. Heute haben Unternehmen in der Schweiz kein taugliches Instrument, um Innovationen bei erfolgter Widerspruchsmeldung ohne gleichzeitiges Sanktionsrisiko zu testen. Es erscheint aber fraglich, ob die Einschränkung des Auflebens des Sanktionsrisikos bei einer Untersuchungseröffnung innerhalb von zwei Monaten nach Meldung den gewünschten Effekt hat. Mit der Widerspruchsmeldung erhalten die Behörden die notwendigen Informationen, um rasch, ggf. auch vorsorglich einzugreifen. Richtiger wäre es aus unserer Sicht daher, wie bei einer Bonusmeldung ganz auf eine Sanktion zu verzichten.

Die Umsetzung der parlamentarischen Motionen zielt als Reaktion auf den Gaba-Entscheid des Bundesgerichts auf eine Wiedereinführung der Wirkungsanalyse bei Abreden und eine Stärkung der Parteirechte in Untersuchungsverfahren ab (Betonung von Untersuchungsgrundsatz und Opportunitätsprinzip, Einführung von Ordnungsfristen und einer Parteientschädigung, Klarstellung betreffend Arbeitsgemeinschaften).

Die Botschaft und weitere Materialien finden Sie hier.

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