EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen SAP wegen Marktmachtmissbrauchs im ERP-Support

Gemäss Medienmitteilung vom 25. September 2025 hat die European Commission eine
förmliche Untersuchung gegen SAP eingeleitet. Im Fokus stehen mögliche
wettbewerbswidrige Praktiken auf dem Anschlussmarkt für Support- und Wartungsleistungen
im Zusammenhang mit der Enterprise Resource Planning (ERP)-Software von SAP.

Hintergrund

SAP ist eine in Deutschland ansässiger, weltweit tätige Anbieterin von
Unternehmenssoftware. Ein zentrales Produkt ist die sogenannte ERP-Software, die
Unternehmen beim Management ihrer Geschäftsprozesse unterstützt, etwa in den Bereichen
Finanzen, Personal oder Logistik. Die Software kann entweder cloudbasiert oder lokal auf
den Servern der Kunden betrieben werden.

SAP bietet neben seiner weit verbreiteten ERP-Software auch kostenpflichtigen Support und
Wartungsleistungen an, insbesondere für lokale Installationen, die auf Servern der Kunden
laufen. Für diesen Anschlussmarkt prüft die Kommission nun, ob SAP durch bestimmte
Vorgaben den Wettbewerb mit Drittanbietern behindert.

Vorläufige Einschätzung der Kommission

Die EU-Kommission geht derzeit davon aus, dass SAP auf dem Markt für ERP-Support im
EWR eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Im Rahmen der vorläufigen Prüfung
beanstandet sie vier konkrete Verhaltensweisen:

– Kundinnen und Kunden müssen für sämtliche lokal installierte ERP-Software
denselben Support-Vertrag mit SAP abschliessen, eine Kombination mit alternativen
Anbietern ist damit ggf. ausgeschlossen.

– Die Kündigung von Supportverträgen für ungenutzte Lizenzen ist nicht möglich. Es
werden Leistungen verrechnet, die unter Umständen gar nicht beansprucht werden.

– SAP verlängert systematisch die Lizenzdauer für lokal installierte ERP. Support und
Wartung können für diese Zeit nicht gekündigt werden.

– Wer den SAP-Support nach einer Unterbrechung wiederaufnehmen will, muss hohe
Wiedereinstiegsgebühren zahlen.

Diese Verhaltensweisen könnten laut Kommission nicht nur den Wettbewerb behindern,
sondern auch als ausbeuterische Geschäftspraktiken zulasten der Kundschaft qualifiziert
werden. SAP hat nun die Möglichkeit, freiwillige Verpflichtungszusagen zu unterbreiten.

Einordnung

Auch Schweizer Unternehmen sind oft Nutzer von SAP-ERP-Systemen und könnten daher
von vergleichbaren Vertragsklauseln betroffen sein. Soweit öffentlich bekannt, läuft vor der
Schweizer Wettbewerbskommission aber noch kein Verfahren. Die Untersuchung zeigt
exemplarisch, wie hybride Software- und Serviceangebote zunehmend in den Fokus der
Wettbewerbskontrolle rücken. Bei der Vertragsgestaltung empfiehlt sich eine sorgfältige
Prüfung der Support-Bedingungen.

Die Mitteilung finden Sie hier.

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