Gemäss Medienmitteilung des Preisüberwachers hat dieser erstmals einvernehmliche Regelungen (EVR) mit grossen digitalen Inserat-Plattformen abgeschlossen. Die Vereinbarungen zielen auf mehr Preistransparenz, bessere Kostenkontrolle und Einsparungen für die Nutzerinnen und Nutzer ab.
Hintergrund
In den vergangenen Jahren haben sich gemäss Preisüberwacher Inserentinnen und Inserenten wiederholt über die Preismodelle grosser digitaler Plattformen beschwert. Im Fokus der Kritik standen insbesondere komplexe Tarifstrukturen, eingeschränkte Transparenz und schwer vorhersehbare Gesamtkosten.
Nach intensiven Verhandlungen konnte mit mehreren Plattformen einheitliche, strukturierte und transparentere Vermarktungspakete vereinbart werden.
Beteiligte Plattformen und Regelungen
Eine EVR abgeschlossen haben die Immobilienplattformen Homegate.ch, ImmoScout24.ch, Acheter-Louer.ch, ImmoStreet.ch, alle-immobilien.ch und home.ch sowie die Verkaufsplattform Ricardo.
Kern der EVR im Immobilienbereich ist das neue «Flex Offer». Dieses bezweckt eine vereinfachte Kostenkontrolle und eröffnet in verschiedenen Fällen Einsparpotenziale im Vergleich zu den bisherigen Modellen. Es sieht eine fixe monatliche Grundgebühr von CHF 44, sowie klar definierte Insertionsgebühren pro Objekt vor (CHF 505 für Kaufobjekte und CHF 370 für Mietobjekte, exkl. MwSt.). Enthalten sind die Leistungen des bisherigen Pakets «Experienced», jedoch ohne zeitliche Beschränkung der Inseratsdauer.
Bei Ricardo wurden Rabatte von 10% auf bestimmte Erfolgsgebühren (z. B. Auktionen ab CHF 1) sowie Rabatte für Grosskunden ab CHF 100’000 Jahresumsatz vereinbart.
Die Umsetzung der EVR hat bis spätestens 1. April 2026 zu erfolgen.
Einordnung
Diese Fälle zeigen, dass die Schweizer Preisüberwachung auch auf Internet-Plattformen und andere digitale Angebote anwendbar ist. Unabhängig von der Zulässigkeit eines regulatorischen Eingriffs kann dabei bereits das Verfahren und der damit verbundene Druck zu konkreten Preisreduktionen und strukturellen Anpassungen führen. Es ist nicht auszuschliessen, dass künftig auch weitere Internet-Plattformen in den Fokus des Preisüberwachers kommen könnten.
Aus Konsumentensicht ist dies wohl zunächst zu begrüssen. Fraglich erscheint uns aber, inwieweit derartige regulatorische Eingriffe tatsächlich gerechtfertigt sind, insbesondere in Anbetracht der durch AI-Anwendungen geschürten Wettbewerbsdynamik. Auch rechtsstaatliche Bedenken sind nicht ohne weiteres auszuräumen.
Die Medienmitteilung finden Sie hier.
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