WEKO eröffnet Untersuchung zu Keyword-Abreden in der Suchmaschinenwerbung

Gemäss Medienmitteilung vom 30. April 2026 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) zwei neue Untersuchungen im Bereich der digitalen Werbung eröffnet. Im Fokus stehen mutmassliche Abreden beim sogenannten «Keyword-Bidding». Die Verfahren betreffen die Reisebranche sowie Anbieter von Online-Casinos in der Schweiz.

Hintergrund

Unternehmen können bei Suchmaschinenbetreibern auf bestimmte Schlüsselwörter bieten (sog. «Keyword Bidding»). Diese sind begehrt, da sie bei entsprechenden Suchanfragen die Sichtbarkeit der Angebote erhöhen. Gemäss mehreren Selbstanzeigen bestehe der Verdacht, dass sich Unternehmen aus zwei Branchen darüber abgesprochen haben, auf bestimmte Schlüsselwörter, insbesondere Markenbegriffe von Konkurrenten, nicht zu bieten. Konkret betrifft dies drei Anbieter von Pauschalreisen sowie nahezu alle Schweizer Online-Casinos. Ziel dieser Absprachen soll darin bestanden haben, direkte Konkurrenz in den Suchergebnissen zu vermeiden und die eigene Sichtbarkeit zu sichern.

Aktueller Stand

Die WEKO prüft derzeit, ob ein solcher gegenseitiger Verzicht auf Keyword-Gebote eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt. Der Anfangsverdacht lautet, dass durch den gegenseitigen Verzicht auf Gebote die Suchergebnisse so beeinflusst worden sein könnten, dass der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern erschwert wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung

Die Verfahren verdeutlichen, dass das Kartellrecht auch vor dem digitalen Raum nicht Halt macht. Absprachen über Online-Werbestrategien, selbst wenn sie branchenüblich und effizient erscheinen, können kartellrechtliche Fragen aufwerfen. Gerade der sog. «Findability» kommt im Internet eine grosse Bedeutung zu. Unternehmen in der Schweiz sollten daher sicherstellen, dass ihre Marketing- und Compliance-Prozesse auch das digitale Verhalten und bspw. den Umgang mit Suchmaschinenwerbung umfassen. Besonders augenmerkt sollten dabei Vereinbarungen oder Kontaktnahmen mit Wettbewerbern haben.

Die Medienmitteilung der WEKO ist hier abrufbar.

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