Gemäss Mitteilungen von Helvetia und Baloise vom 12. September 2025 sowie der
EU-Kommission vom 5. August 2025 haben die beiden Schweizer
Versicherungsunternehmen sowohl die Genehmigung der Schweizerischen
Wettbewerbskommission WEKO als auch der EU-Kommission für ihren geplanten
Zusammenschluss erhalten. Der Vollzug der Transaktion ist für den 5. Dezember 2025
geplant, vorbehältlich weiterer verbleibender Freigaben.
Hintergrund
Im April 2025 kündigten Helvetia und Baloise ihre Fusion an. Damit soll die zweitgrösste
Versicherungsgruppe in der Schweiz entstehen. Das fusionierte Unternehmen wird in sieben
europäischen Ländern aktiv sein, weshalb unter anderem auch Genehmigungen der EU-
Kommission erforderlich waren. Die Aktionär/innen beider Gesellschaften hatten der Fusion
bereits im Mai 2025 zugestimmt.
Einschätzung der Wettbewerbsbehörden
Gemäss Mitteilungen von Baloise und Helvetia haben die EU-Kommission und die WEKO
das Vorhaben fusionskontrollrechtlich genehmigt, da dieses keine wettbewerbsrechtlichen
Bedenken hervorrufen würde. Beide Freigaben erfolgten in der sog. Phase I, d.h. ohne
vertiefte Prüfung. Ausserdem hat die EU-Kommission ihre Prüfung nach der Verordnung
über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) ohne Einwände
abgeschlossen.
Einordnung
Der geplante Zusammenschluss wird im Schweizer Versicherungsmarkt zu einer starken
Präsenz des kombinierten Unternehmens führen. Angesichts der hohen Eingriffsschwelle in
der schweizerischen Fusionskontrolle sowie der etablierten Konkurrenz kommen die
Genehmigungen jedoch nicht unerwartet.
Die FSR-Prüfung der EU-Kommission unterstreicht sodann die wachsende Relevanz dieser
neueren Regulierung auch für international tätige Schweizer Unternehmen, da neben der
Marktstellung verstärkt auch drittstaatliche Subventionen berücksichtigt werden. Dies erhöht
die regulatorische Komplexität und zeigt die Notwendigkeit für eine frühzeitige sowie
strategisch abgestimmte Transaktionsplanung durch die Unternehmen und deren Berater.
Die Unternehmensmitteilung von Helvetia finden Sie hier und die von Baloise hier.
Die Mitteilung der EU-Kommission ist hier abrufbar.
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