WEKO eröffnet Untersuchung wegen Verdachts auf Preisbindung zweiter Hand

WEKO – Untersuchungseröffnung wegen Verdachts auf Preisbindung zweiter Hand im Bereich Druckerzubehör und Büromaterial

Die Wettbewerbskommission (WEKO) gab am 8. Juni 2023 bekannt, dass sie gegen die Grosshandelsunternehmen Oridis AG und Ecomedia AG eine Untersuchung eröffnet habe. Gleichzeitig habe sie an verschiedenen Standorten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Den genannten Grosshandelsunternehmen wird vorgeworfen, Einfluss auf die Wiederverkaufspreise von verschiedenen Online-Händlerinnen im Bereich Druckerzubehör und Büromaterial genommen zu haben.

Die von der Untersuchung betroffenen Grosshandelsunternehmen gehören zur Office World Group, die gemäss eigenen Angaben in der Schweiz mit 19 eigenen Verkaufspunkten und mehreren Online-Shops auch auf Retailstufe aktiv ist und einen Jahresumsatz von rund CHF 400 Mio. erwirtschaftet.

In der Schweiz ist es gemäss Art. 5 Abs. 4 KG grundsätzlich unzulässig, als Herstellerin oder Händlerin auf die Wiederverkaufspreise von unabhängigen Händlerinnen Einfluss zu nehmen (sog. vertikale Preisabreden oder Preisbindung zweiter Hand). Weder dürfen Wiederverkaufspreise direkt vorgegeben noch indirekt über Mittel wie Anreize oder Druckausübung festgesetzt werden. Bei einem Verstoss drohen direkt Bussen von bis zu 10% des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz gesamthaft erzielten Umsatzes. Die Verfolgung vertikaler Abreden gehört bereits seit mehreren Jahren zu den Durchsetzungsprioritäten der Schweizer Wettbewerbsbehörden.

Gegenüber den von der Untersuchung betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.

Die Pressemitteilung der WEKO finden Sie unter dem Link hier.

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