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CORE Attorneys ist eine Schweizer Boutique-Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Wettbewerbs- und Kartellrecht, Regulierung und Vertriebsrecht.
Mit Medienmitteilung vom 8. November 2023 gab die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) die Eröffnung einer Untersuchung gegen drei Stahlhandelsunternehmen samt Hausdurchsuchungen bekannt.
Gemäss WEKO liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Unternehmen Arthur Weber AG, Debrunner Acifer Bewehrungen AG und die Spaeter AG den Verkauf von Bewehrungsstahl seit 2021 an den gleichzeitigen Bezug von Distanzkörben geknüpft hätten. Bewehrungsstahl wird in verschiedenen Formen wie Stäben oder Matten beim Betonbau eingesetzt. Distanzkörbe dienen dazu, den erwünschten Abstand der im Beton eingebrachten Bewehrungen zu erzeugen. Somit bedürfen Bauunternehmen für den Betonbau stets beides, Bewehrungen und Distanzkörbe.
Nach Angaben der WEKO bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die drei genannten Unternehmen höhere Preise für den Bewehrungsstahl verlangen, wenn Bauunternehmen Distanzkörbe und Bewehrungsstahl bei verschiedenen Händlern beziehen.
In einem nächsten Schritt solle nun geprüft werden, ob die Unternehmen das untersuchte Verhalten koordiniert und damit möglicherweise einen kartellrechtswidrigen Abredetatbestand erfüllt haben. Ausserdem solle untersucht werden, ob sie eine kollektiv marktbeherrschende Stellung innehaben und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten.
Für die von der Untersuchung betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung. Selbst wenn betreffend die Koppelung als reine Geschäftsbedingung eine Koordinierung stattgefunden haben sollte, dürfte unter Abredeaspekten ein direkt sanktionierbarer Tatbestand wohl zu verneinen sein. Die WEKO legt jedoch in ihrer Praxis die Abredetatbestände gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 des Schweizer Kartellgesetzes extensiv aus (vgl. etwa den Beitrag EuGH bekräftigt enge Auslegung von «bezweckten Wettbewerbsbeschränkungen»). Es dürfte ferner äusserst anspruchsvoll sein, eine kollektiv marktbeherrschende Stellung von gleich drei voneinander unabhängigen Unternehmen zu etablieren. Eine kollektiv marktbeherrschende Stellung ist nur mit grosser Zurückhaltung und ganz besonderen Umständen anzunehmen und verlangt berechtigterweise sehr hohe Anforderungen an einen entsprechenden Nachweis.
Die Medienmitteilung der WEKO finden Sie unter dem Link hier (in Deutsch, Französisch und Italienisch).
CORE Attorneys ist eine Boutique-Anwaltskanzlei in der Schweiz, deren Schwerpunkt in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Regulierung und Vertriebsrecht liegt. Besuchen Sie unsere News & Insights und folgen Sie uns auf LinkedIn für regelmässige Updates zu allen unseren Schwerpunktgebieten.
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