
BKartA – Vertriebsmodell der Intersport-Online-Plattform
Mit Pressemitteilung vom 25. Juni 2020 teilte das deutsche Bundeskartellamt mit, dass es das Vertriebsmodell der Intersport-Online-Plattform geprüft und kartellrechtlich nicht beanstandet hat. Basierend auf den ihm vorgelegten Informationen sah das Bundeskartellamt keine Notwendigkeit für eine vertiefte Prüfung. Es billigt




