17. Februar 2026 – Gemäss Medienmitteilung hat die Wettbewerbskommission (WEKO) den Kreis der betroffenen Unternehmen in der laufenden Untersuchung zu möglichen Submissionsabreden im Kanton Jura deutlich erweitert (vgl. unseren ursprünglichen Beitrag). Statt der sechs anfänglich untersuchten Unternehmen stehen nun rund 20 Bauunternehmen im Fokus der Abklärungen.
Submissionsabreden gehören zu den schwerwiegendsten Kartellrechtsverstössen, da sie den Wettbewerb ausschalten und zu höheren Preisen führen können. Vorliegend besteht gemäss der WEKO der Verdacht, dass die untersuchten Unternehmen ihre Offerten und Preise während mehreren Jahren für Beschaffungen der öffentlichen Hand und von Privaten koordinierten. Potenziell betroffen seien mehr als 150 Ausschreibungen im Tief- und Hochbau aus den Jahren 2016–2025.
Unternehmen sind gut beraten, ihre Offertprozesse und Compliance-Strukturen regelmässig zu überprüfen – und bei behördlichen Abklärungen frühzeitig fachkundige Unterstützung beizuziehen.
Für alle betroffenen Unternehmen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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